Artikel 16 Die Internationale Recherchenbehörde
Die internationale Recherche wird von der Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt. Die Internationale Recherchenbehörde ist ein nationales Patentamt oder das Europäische Patentamt. Jedes Anmeldeamt bestimmt die zuständige Internationale Recherchenbehörde.
Artikel 16 PCT
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